H A U S V E R W A L T U N G

Vorbemerkung

Vorab der Hinweis: Wir führen nur reine Mietverwaltungen und keine WEG-Verwaltungen durch.

 


Unsere Spezialisten kümmern sich um alle Aspekte der Immobilienverwaltung. Wir führen Bonitätsprüfungen für Sie durch und sind der kompetente Ansprechpartner für die Belange der Mieter. Wir prüfen die anfallenden Betriebskosten regelmäßig auf Möglichkeiten der Optimierung, z. B. bei den Kosten für Hausmeisterservice oder Reinigung – gleiches gilt für die Höhe der Objektversicherung. Je nach Umfang der Beauftragung können Sie selbst das Leistungsspektrum welches wir für Sie umsetzten sollen bestimmen.

Wir führen für Sie Mietanpassungen durch, z. B. anhand der Angaben des aktuellen Mietspiegels, und übernehmen alle Gesichtspunkte einer Vermietung, wie Besichtigungen, Mietverträge und Mahnwesen. Selbstverständlich fällt auch die technische Betreuung der Mietobjekte in unseren Verantwortungsbereich.

Unsere Unternehmensphilosophie ist ebenso einfach wie erfolgreich: Das Beste für Ihre Immobilie mit dem besten Service! Grundvoraussetzungen sind hierfür ein fundiertes Fachwissen, geschultes Personal und große Erfahrung. Erst dann kann entstehen, was auch im Bereich der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft von entscheidender Bedeutung ist: Vertrauen.

Eine Immobilie ist eine Investition in die Zukunft. Ihr Wert sollte nicht nur erhalten, sondern nach Möglichkeit auch gesteigert werden. Kompetenz und Erfahrung bei der Verwaltung der Immobilie sind hierbei Grundvoraussetzung.
Als Verwalter sind wir stets Sachverwalter für fremdes Vermögen (Treuhandvermögen). Die Verwaltung beruht auf einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis zwischen Eigentümer und Verwalter. Dieses Vertrauensverhältnis setzt erfahrungsgemäß neben der persönlichen Zuverlässigkeit, Unparteilichkeit und geordneten Vermögensverhältnissen, auch spezielle Kenntnisse der kaufmännischen und bautechnischen Verwaltung, der wirtschaftlichen Geschäftsführung und einschlägiger privater Vorschriften sowie umfangreiche Rechtkenntnisse voraus.

 

Die Verwaltergebühr ist ein Entgelt für eine qualifizierte Dienstleistung. Deshalb wird ihre Höhe bestimmt durch den Umfang und die Güte der vom Verwalter und seinen Mitarbeitern zu erbringenden Leistungen.